Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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B) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministerium. " 
Verfügung, betreffend das statistisch-topographische Bureau in Verbindung mit dem Verein 
für Vaterlandskunde. 
Da vermöge der mit dem 1. Mai 1850 eintretenden neuen Verwaltungs-Abtheililuluilung 
im Departements der Finanzen das Fach der Statistik, namentlich über Flächenmaaß, Bevvevevöl- 
kerung, Produktion, Gewerbe und Handel künftig ganz in den Wirkungskreis des Steu#u#e#euer- 
Collegiums fällt, demnach das bisher für statistische und topograpbische Arbeiten gemeinschchchrchaft= 
liche Bureau, unter Ausdehnung der letzteren auf die Bearbeitung der Forstkarten ledigglgliglich 
als „topographisches Bureau fortbesteht; so wird dieß mit dem Anfügen zur öffesefeffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß dasselbe wie bisher in Verbindung mit dem Verein für 2WL Va- 
terlandskunde auch seine besonders in der Beschreibung des Königreichs nach Oberämtitatmtern 
und in den Württembergischen Jahrbüchern bestehenden Publikationen sortsetzen wird. 
Stuttgart den 14. Januar 1850. Herdegen. 
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Am 12. d. M. find die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Oktober d. J. ausgegeben wordem anen 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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