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Ist ver Ablösungsbeamte über den als gesichert anzunehmenden Betrag des Ablösungs-
kapitals im Zweifel, so hat er die Frage, in welcher Größe die Abschlagszahlung angewiesen
werden dürfe, der Cognition der Ablösungs-Commission zu unterstellen.
Bei Ausstellung der Zahlungsanweisungen für den Zehentberechtigten hat der Ab-
lösungsbeamte auf alle ihm bekannt gewordenen Zehentlasten in der Art Rücksicht zu nehmen,
daß die Abschlagszahlung mit Einschluß der an die Lastenberechtigten zu machenden Leistungen
den vierprocentigen Zins des wahrscheinlichen Betrags des Ablösungskapitals nicht übersteigt.
Formelle Behandlung der Abschlagszahlungen.
6. 60.
Ueber die Anweisungen zu Abschlagszahlungen an den Zehentberechtigten oder zu Lei-
stungen an Abfindungsberechtigte bat das Oberamt je für den einzelnen unter Vermittlung
der Ablösungskasse abzulösenden Zehenten oder in Eine Ablösungsurkunde aufzunehmenden
Zehentcompler, auf welchen solche Anweisungen stattfinden, abgesondert eine Uebersicht zu
fübren, in welche die einzelnen Anweisungen mit fortlaufenden Nummern unter Bezeichnung
des Tags der Anweisung, der Größe der angewiesenen Summe, der Person, zu deren
Gunsten die Anweisung erfolgt, und des die Zahlung vollziehenden Cameralamts einzutragen
find. Dieser Uebersicht sind die Erklärungen der Zehentberechtigten über die Anerkennung
der Zahlungspflicht an Abfindungsberechtigte, und so weit eine Anweisung auf einer Verfügung
der Ablösungs-Commissson beruht, die betreffenden Erlasse derselben zu adnumeriren.
Die Anweisungen erfolgen mit denselben Nummern und Tagen bezeichnet, unter welchen
sie in der Uebersicht eingetragen sind, an dasjenige Cameralamt, welches vorläufig die Zehent-
gefälle und später die Zeitrenten zu erheben hat.
Auf den letzten Juni jeden Jahrs sind Auszüge aus diesen Uebersichten über die im
verflossenen Jahr ertheilten Anweisungen an die Zehent-Ablösungskasse einzusenden.
V. Verfahren nach Festsetzung des Ablösungskapitals und der
Lastenabfindung.
Abrechnung.
» §.61.
Nach Feftstellung des Ablösungskapitals und der Lastenabfindung schreitet der Ablösungs-
beamte zur Abrechnung mit den Betheiligten hinsichtlich der, während der Dauer der Ab-