Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular III. Beil. zu Fr. II. 
Oberamt JN. 
Gemeinde N. 
Erläuterungen zu der Zusammenstellung der rechnungsmäßigen Erträgnisse des dem 
Fürsten N. auf hiesiger Markung zugestandenen großen und kleinen Fruchtzehenten und Be- 
zeichnung der Ertragsberichtigungen, welche einzutreten haben. 
A. Stiftszehentbezirk. 
8. 1. 
S. 17 der Haupt-Instruction. 
In dem Bestande der zehentbaren Fläche kamen in den 18 Jahren 1830 bis 1847 
folgende Aenderungen vor: 
I. in Zelg Eck: « 
1)Zuwachs,wofürinderErtragsbekechnungnachAkt.8de8Zehentablösungsgesetzes 
Zulagen zu machen sind. 
a) Im Jahr 1840 erstmals wurde aus dem Neubruch im Bilo, einer ehemaligen 
Waide von 30 Morgen, der Zehente erhoben, und der Zehentertrag aus diesem 
Felde von den Jahren 1840 bis 1847 ist unter dem Zehentertrage des altzehent- 
baren Feldes begriffen. Für die Jahre 1830 bis 1839 dagegen ist die Zulage zu 
machen, und wird zu diesem Behuf folgender Antrag gestellt. 
Der Rohertrag angrenzender Felver von gleicher Ertragsfähigkeit konnte aus den (Ze- 
hentverleihungs-Protokollen) genau ermittelt werden. 
Er beträgt einschließlich des verhältnißmäßigen Aufstreichs: 
vom Jahr 1830, wo Zelg. Eck mit Winterfrüchten angebaut war, 
Roggen —:. 3 Schfl. 
Dinkel —: 5 Schf.) von 1 Morgen,
	        
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