Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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—:. 10 Mrg. mit Gerste, Ertrag aà 3 Schfl. 30 Schfl. 
Zehenten —:. 3 Schfl. 
für das Jahr 1832: 
— :. 6 Mrg. Katoffeln, à 2 fl. pro Mrg. —:. 12 fl., da aber 
nach der Darstellung des Zehentrechtes, Beil. Nr. 1, nur die 
Hälfte des Kleinzehentens hieher zu rechnen ist, indem die 
andere Hälfte der Ortspfarrei gebührt, so werden ausgeworfen 6 fl. 
—:.- 4 Mrng. Klee, Zehenten à 1 fl. 30 kr. pro Mrg. —;: 6 fl. 
und zur Hälste —. 3 fl. 
. von 1833 bis 1839. 
2) Abgänge, wofür in der Ertragsberechnung Abzüge zu machen sind. 
Von 20 Mrg. Aeckern im (Bild) wurde im Spätjahr 1839, nachdem der Zehenten für das 
Jahr 1839 in Natur erhoben war, der große und kleine Zehenten abgelöst auf den Grund einer, 
die 18 Jahre 1822 bis 1839 umfassenden Berechnung des wirklichen Zehent-Ertrags. Nach 
dieser Berechnung, die beigeschlossen ist, beträgt von jenen 20 Morgen der Zehentertrag der 
Jahre 1830 bis 1839: 
in den Jahren 1830, 1833, 1836 und 1839 im Winterfeld: 
Dinkel, durchschnittlich für jedes der genannten 
4 Jahre.. 881. 10 Sohfl. 
— — — 1831, 1834, 1837 im Sommerfeld: Haber, 
durchschnittlich für jedes Jahr . . —:.- 6 Schfl. 
— — — 1832, 1835, 1838 im Brachfeld: Kartoffeln, 
wovon durchschnittlich 6 Morgen angebaut 
waren, à 2 fl. pro Morgen —. 12 fl. 
und zur Hälfte —:. 6 fl. 
Klee, wovon 3 Mrg. im Durchschnitt angebaut 
waren, à 1 fl. 30 kr. pro Mrg. —: 4 fl. 30 kr. 
und zur Hälfte für jedes der 3 Jahre —:.2 fl. 15 kr. 
Auf den übrigen 11 Morgen wurde reine 
Brache gehalten. 
Es kommt nun in Antrag, daß die ausgeworfenen Beträge in der Ertragsberechnung 
in Abzug gebracht werden.
	        
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