Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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1843. Winterroggen, wie oben.. . —: 2 Sohl. 
1844. Haber, ebenso. s:3 Sohfl. 
1845. Kartoffeln, ebenssoo :. 10 fl. 
1846. Sommerroggen, dbto. —:- 2 Stbhfl. 
1847. Oede. 
Da nach dem Gesetze der Ertrag der Wechselfelder durch Schätzung zu erheben ist, 
so wäre hienach der oben angezeigte Zehentertrag aus den 18 Jahren 1830 bis 1847 in 
der Durchschnittsberechnung in Abzug zu bringen, und es müßte sofort Schätzung stattfinden. 
Um diese zu ersparen, wird folgenver Antrag gestellt: 
Bei den fraglichen Wechselfeldern findet seit langer Zeit, wie genau ermittelt wurde, 
ein Umlauf von 12 Jahren Statt, ganz wie der oben angegebene, und für die 18 Jahre 
1830 bis 1847 wären hienach 1 ½ Umläufe zu rechnen. 
Demgemäß sollte der bekannte Zehentertrag des ersten Umlaufs von 1830 bis 1841 
voll, von dem bekannten Zehentertrage des erst angefangenen zweiten Umlaufs aber 
die Hälfte in Berechnung genommen werden, wornach die Ertragsberechnung zu berich- 
tigen wäre. 
8. 3. 
S. 18 der Haupt-Instruction. 
1) Der Zehentertrag des Jahrs 1845 vom Winter= und Sommerfeld wurde im Auf- 
streich verpachtet und hiebei das Anbot « « · 
bei dem Dinkel von 200 Schfl. auf —:. 250 Schfl. 
bei dem Haber von 150 Schfl. auf —:. 200 Schfl. 
bei der Gerste von 100 Schfl. auf —:. 150 Schfl. 
gestelgert. Auf ein dringendes Nachlaßgesuch der Pächter, worin dieselben behaupteten: 
bei dem Dinkel —:. 30 Sochfl. 
bei dem Haber —:. 30 Schfl. 
bei der Gerste —:. 30 Schfl. 
Verluste erlitten zu haben, wurde denselben zwar der nachgesuchte Nachlaß, auf den sie ver- 
tragsmäßig keinen Anspruch hatten, nicht bewilligt, dagegen gestattet, die angeblich fehlenden 
Früchte statt in Natur in Geld zu entrichten, wobei ihnen, da einiger Verlust in Folge der 
Steigerung eingetreten war, nicht die vollen laufenden Preise, sondern nur die Hälfte der- 
selben angesetzt wurde.
	        
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