Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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g. 8. 
(Ergänzung der Tafeln.) Sollte hie und da eine abgeschätzte Zeitperiode in einer 
andern Zahl ausgedrückt werden, als in einer solchen, deren letzte Ziffer O oder 5 ist, so 
verfährt man wie folgt: 
1) Beträgt der geschätzte Zeitraum mehr als 50 Jahre, so nimmt man statt der ange- 
gebenen Zahl viejenige Zahl der Tafel, welche jener am nächsten kommt. So ist z. B. statt 
81 und 82 die Zahl 80, statt 83 und 84 aber 85 zu nehmen; ebenso tritt 85 an die 
Stelle von 86 und 87; für 88 und 89 gilt 90. Auf solche Art kann der Unterschied 
zwischen der Zahl der Schätzung und der der Tafel höchstens 2 Jahre betragen. Werden 
sowohl die ordentliche Periode als vie Vorperiode nach Zahlen geschätzt, welche in den Tafeln 
fehlen, und kommt (wie in §. 6 und §. 7) der Unterschied zwischen beiden Perioden in Rech- 
nung, so zieht man die Schätzungs zahlen (vor ihrer Reduction auf die entsprechenden 
Zahlen der Tafel) von einander ab, und nimmt dann statt des Restes die nachstliegende 
Zahl der Tafel. Wird z. B. die ordentliche Periode auf 188 Jahre, die Vorperiode auf 
77 Jahre angegeben, so rechnet man auf die Vergangenheit 188 — 77 = 111 Jahre, 
nimmt dafür aber 110 Jahre'). 
2) Beträgt der geschätzte Zeitraum weniger als 50 Jahre, und hat die Schätzungs- 
Commission Grund, auf genauer Einhaltung der von ihr ausgesprochenen Zahl zu beharren, 
so kann man sich durch leichte Ergänzungsrechnungen helfen. 
A. (Für Tab. I.) In der Discontirungs-Tafel (Tab. I.) sind zu Anfang die einzelnen 
Jahre von 1 bis 5 aufgenommen. Soll nun eine Summe z. B. auf 12 Jahre discontirt 
werden, so ist dieß ebensoviel, als ob die bereits auf 10 Jahre discontirte Summe noch auf 
weitere 2 Jahre discontirt werden sollte. Man wird daher die ursprüngliche Summe zuerst 
mit 0,7441 und dann das Product noch mit 0,9426 multipliciren. Over hat man 1000 fl. 
auf 34 Jahre zu discontiren, so findet sich 
1000 K 0,4120 K 0,8885 = 412 X 0,8885 = 366,062 fl. 
B. (Für Tab. II.) Soll die Rente gefunden werden, welche nach einer in Tabelle II. 
fehlenden Zahl von Jahren 100 fl. gibt, so erhält man einen Näherungswerth derselben, 
*) Hätte man schon vor der Subtraction 188 mit 190 und 77 mit 75 vertauscht, so ergäbe sich 
ein Rest von 115 Jahren, welcher also von dem den Schätzungszahlen entsprechenden Unter- 
schiede um vier Jahre abweichen würde.
	        
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