Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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venn man in der Tafel die nächst größere oder nächst kleinere (also immer die am wenigsten 
ibweichende) Jahreszahl aufsucht, und dann so rechnett, als“ ständen die zu beiden 
Jahbreszahlen gehörigen Renten im umgekehrten Verhältniß mit diesen 
Zahlen selbst; was zwar nicht streng richtig ist, hier aber jedenfalls eine ausreichende An- 
läherung gewährt?). 
Ist z. B. eine Neubauperiode von 18 Jahren abgeschätzt, so greift man zu 20 Jahren, 
Als der nächstliegenden Zahl der Tab. II., und setzt an: 
18 Jahre: 20 Jahr — Rente auf 20 Jahre: Rente auf 18 Jahre; 
v. i. 18 : 20 3,722: x 
woraus man findet: 
— 
(Der genaue Werth ist 4,27 fl.) 
(Anderes Beispiel.) Ist die Rente zu suchen, welche in 44 Jahren zu 100 fl. anwächst, 
so schreibt man: 
44: 45 = 1,0785 : x 
oder 44: 45 — 15,08: x 
und findet: X — 1,1045. 
(Der genau berechnete Werth der Rente ist 1,1226.) 
C. (Für Tabelle III.) Soll eine Rente von 1 fl. für eine Reihe von Jahren voll 
entschädigt (also nach Tabelle III. summirt) werden, und findet sich die Zahl der Jahre 
nicht in der Tafel, so sucht man die nächstliegende Zahl der Tafel und rechnet so, als ob 
die zu beiden Zahlen gehörigen Summen im directen Verhältniß dieser 
Zahlen stünden, wovdurch sich ein angenäherter Werth für die gesuchte Summe ergibt. 
Erstes Beispiel. Zahl der Jahre: 24. 
25 Jahr: 24 Jahr — Summe für 25 Jahr: Summe für 24 Jahr; 
d. i. 25: 24 36,46 1 
Hieraus: x 35,001 
(Der streng berechnete Werth der Summe ist 34,43.) 
*) Eine nicht ganz genaue Rente würde nur dann einen beträchtlichen Fehler im Hauptresultat 
herbeiführen, wenn sie für eine lange Reihe vergangener Jahre voll entschädigt werden müßte, 
was hier nicht vorkommen kann, da die ganze ordenfliche Periode weniger als 50 Jahre umfaßt.
	        
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