Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Empfang von den Mlichtigen (oder aus der 
Ablösungskasse") über Abzug ves an die Abfindungs- 
berechtigten Abgegebenen (s. hienach Ziffer 3) —: 1,360 fl. 48 kr. 
somit Mehrempfang —:. 280 fl. 48 kr. 
welche an der Copitalforderuns 5 cbgehen, wornach letztere 
noch beträüüt .. .....87l9si.l2kr. 
mit Worten: 
verzinslich vom 1. Januar 1851 an. 
3) für die Abfindungsberechtigten, und zwar: (vergl. die Anmerkung hienach zu Xl.) 
a) die katholische Psarrei in N. 
Betrag der Zinsenforderung 480 fl. — 
Empfang von dem Zehentberechtigten *- aus 
der Ablösungskasses x20028 fl. 48 kr. 
somit Mehrempfang —. 228 fl. 48 kr. 
welche an der Absindung (VII. 1, a.) ) wornach solche 
noch betraüt .. ........3771si.12kr. 
mit Worten: 
verzinslich vom 1. Januar 1851 an. 
b) Die politische Gemeinde N. (Namens der Schusstelle) 
Zinsenforderug 180 fl. — 
Empfang von dem Jehentberechtigten (oder aus 
der Ablösungskasssse 82565 fl. 48 kr. 
somit Mehrempfang —. 85 fl. 48 kr. 
welche an der Abfindung (V#. 1, b.) abgeben wornach solche 
noch beträüt .. .. ....l4l4si.12kr. 
mit Worten: 
verzinslich vom 1. Januar 1851 an. 
*) Bei Ablösungen, welche durch die Zehent-Ablösungskasse vermittelt werden, kann nach §. 59 der 
Instruction der Empfang des Zehentberechtigten nie den Betrag seiner Zinsenforderung über- 
steigen.
	        
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