Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

15. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 4. Mai 1850. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Koönigl. Verordnung, betreffend die Ueberweisung der Leitung des Eisenbahnwesens 
an das Ministerium des Innern. 
Versügungen der Departements. Bekannimachung, betreffend die Verleihung der rechtlichen Persönlich- 
keit an die Piuspflege in Baindt, Oberamts Navensburg. — Verfügung, betreffend die Einführung von 
Dienftbüchern bei dem Gefinde. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Ueberweisung der Leitung des Eisenbahnwesens an das Ministerium des Innern. 
ilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Wir haben Uns, nach Vernehmung Unseres Geheimen Raths, bewogen gefunden, 
die Leitung des Eisenbahnwesens in seinem ganzen Umfange dem Finanz- Ministerium abzu- 
nehmen und an das Ministerium des Innern zu überweisen.
	        
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