Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Mit der Vollziehung gegenwärtiger Verordnung, welche mit dem Ende des Etatsjahrs 
1849—50 in Wirksamkeit treten soll, sind Unsere Minister des Innern und der Finanzen 
beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 25. April 1850. 
Wilhelm. 
Herdegen. Schlaper. Wächter-Spittler. Baur. Hänlein. 
Auf Befebl des Königs, 
der Cabinets-Direktor: 
Mauceler. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departementk des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betrefsend die Verleihung der rechtlichen Persönlichkeit an die Piuspflege 
in Baindt, Oberamts Ravensburg. 
Da durch höchste Entschließung vom 4. d. M. der unter dem Namen Piuspflege in 
Baindt, Oberamts Ravensburg, gegründeten katholischen Erziehungsanstalt die juristische 
Persönlichkeit verliehen worden ist; so wird dieses hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 8. April 1850. Schlayer. 
b) Verfügung, betreffend die Einführung von Dienstbüchern bei dem Gesinde. 
Zur Verbesserung der bestehenden Einrichtungen im Gesindewesen wird mit der nach 
Vernehmung des Königl. Geheimen Raths erfolgten höchsten Genehmigung vom 28. d. M. 
Nachstehendes verfügt. 
8. 1. 
Jede erstmals außerhalb ihres Wohnorts in einen Gesindedienst eintretende Person, so 
wie jeder bisherige Dienstbote, welcher nach Verkündigung dieser Verfügung seinen Dienst 
wechselt, und in einen neuen Dienst außerhalb seines Wohnorts eintritt, muß mit einem
	        
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