Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

191 
W 186. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stutt gart Montag den 13. Mai 1850. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. ZInstruktion zu Einführung der Bestimmungen des revidirten Bür- 
gerwehrgesetzes. — Verfügung, betreffend die Bestrafung der Diensivergehen bei der Bürgerwehr. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Instruktion 
zu Einführung der Bestimmungen des revidirten Bürgerwehrgesetzes. 
Zum Zweck der Einführung der durch das revidirte Bürgerwehrgesetz begründeten Aen- 
derungen in der Organisation der Bürgerwehr wird nach Vernehmung des Landesobersten 
der Bürgerwehr Folgendes verfügt: 
1. Bildung und Fortführung der Stammliste. 
S. 1. 
Die Anlegung und Fortführung der Stammliste ist die gemeinschaftliche Obliegenheit 
des Ortsvorstehers und des Befehlshabers der Bürgerwehr.
	        
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