Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular II. zu §. 25. 
Bürgerwehr. 
Stuttgart den 18. März 1850. 
Einsicht genommen und gut geheißen. 
Stuttgart den 20. März 1850. 
Der provisorische Befehlshaber: 
v. Müldenstein. 
Zweites Banner. 
Erste Compagnie. 
Meldung: 
Bei dem heutigen ordnungsmäßig ange- 
sagten Exerciren sind die Wehrmänner 
Gottlieb Lutz und 
Jakob Laußer 
ohne Entschuldigung ausgeblieben. 
Ich habe daher Jedem eine Strafe von 
30 kr. angesetzt und ihnen hievon durch den 
Oberfeldwebel Herter Eröffnung machen 
lassen. 
Der Compagnie-Commandant: 
Hauptmann Härlin. 
Gesehen und an den Befehlshaber befördert. 
Stuttgart den 19. März 1850. 
Der Bataillons-Commandant: 
Major Camerer. 
Anmerkung: Nachdem, die Einsichtnahme von dem Oberbefehlshaber beurkundet ist, wird diese Mel- 
dung wie bei Formular l. durch das Banner-Commando wieder an das Compagnie= 
Commando zurückgegeben.
	        
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