287
Bis dahin aber wird seine gute Unterhaltung jährlich kosten: für den Zehentherrn 1fl.,
für den Nutznießer 15 kr., an Hand= und Fuhrlohn 6 kr.
Nach dieser Zeit wird sein Neubau kosten 120 fl., und nach Abzug des Werthes der
alten Materialien mit 12 fl., noch 108 fl., worunter für Fuhr= und Handlangerlöhne 11 fl.
begriffen sind.
Von einem Neubau bis zum andern ist sodann ein Zeitraum von 90 Jahren anzu-
nehmen, in welchem der Unterhaltungsaufwand für den Zehentherrn jährlich zu 54 kr., für
den Nutznießer zu 12 kr. und an Hand= und Fuhrfrohnen zu 5 kr. anzunehmen ist.
Neben dem Pfarr-Waschhaus befindet sich ein 24“ tiefer, im Lichten 4“ weiter Pump-
brunnen, dessen Schacht eylinderförmig nach dem Fugenschnitt, dauerhaft mit gespitzten
Bruchsteinen ummauert, und welcher mit forchenen Teicheln, einem Bretter-Gehäus nebst
Diehlendeckel, auch einem kleinen steinernen Trog versehen, auch in allen seinen Theilen noch
gut beschaffen ist.
Die Erhaltung und geitweise Erneuerung seiner hölzernen und metallenen Bestandtheile,
so wie der obern Werkstein = Fassung des Schachts selbst kostet im Durchschnitt jährlich
sammt der Reinigung des letztern: den Zehentherrn allein 1 fl. 30 kr., die Gemeinde aber
an Hand= und Fuhrfrohnen 6 kr.
Im Uebrigen verspricht der Brunnen noch eine Dauer von 200 Jahren, nach welcher
Zeit seine Neuherstellung 160 fl. kosten und dann je 300 Jahre lang ausdauern wird, wenn
immer jährlich so viel, als gegenwärtig, für die Unterhaltung desselben verwendet wird.
Im Hofraum sind bei dessen Einfahrt und in der Dunglege, so wie um die Gebäude
und den Brunnen, circa 15 Quadratruthen mit harten Steinen gepflastert, wovon etwa der
sechste Theil in der Nähe des letztern, so wie unter dem Trauf und bei der Gußsteinröhre
des Wohnhauses schadbaft, die übrige Fläche aber noch gut beschaffen ist. Der weitere Hof-
raum ist mit einem einfachen, gut erhaltenen Steinbeschläge versehen, das nahe an 18 Qua-
dratruthen mißt.
Die jährliche Unterhaltung dieses Pflasters und Geschlägs verursacht bei seiner wirk-
lichen Beschaffenheit einen Aufwaud für den Zehentherrn von 2 fl., für die Gemeinde an
Hand= und Fuhrfrohnen 30 kr.
Damit kann beides noch 50 Jahre erhalten, nach dieser Zeit aber muß das ganze Pfla-
5