Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Bis zu seiner nächsten Neuherstellung wird es noch 18 Jahre anstehen, und diese dann 
im Ganzen kosten nebst Thüre 128 fl. 
Hievon geht aber der Werth der alten Meterialien nach Abzug der Abbruchs- 
kosten mit .#10 fl. 
und der Werth der von der Gemeinde zu leistenden Frohnen — 
Zusammien 22 fl. 
Bleiben also noch 106 fl. 
und zwar für den Zehentherrn zu 2 mit 79 fl. 30 kr. und für den Nutznießer zu 1 mit 
26 fl. 30 kr. 
Dieser Aufwand wird dann je nach 30 Jahren wiederkehren, wenn von einer Neu- 
herstellung bis zur andern auf die gute Unterhaltung des Zauns jährlich von dem Zehent- 
herrn 2 fl., vom Pfarrer 40 kr. und von der Gemeinde 5 kr. verwendet werden. 
Außer dem Gemüse-Garten neben dem Haus gebört zur Pfarrei auch noch ein Baum- 
und Grasgarten binter der Scheune, der mit einem gut unterhaltenen lebendigen Haag von 
Weiß= und Schwarzdorn nebst Haagbuchen eingefriedigt, zunächst der Scheune aber mit 
einem Einfahrtsthor und einer Nebenthüre von eichenen Latten und Rahmschenkeln versehen 
ist, die an 3 guten Säulen von hartem Sandstein angeschlagen find. Die schwächern Ge- 
sträuch-Parthien sind an eingeschobenen tannenen Stangen und Stotzen geheftet. 
Wenn dieses Haag mit einem jährlichen Aufwande von verglichen 2 fl. 12 kr. gut unter- 
halten und ergänzt wird, so darf es nie mehr ganz neu hergestellt werden. 
An diesen Unterhaltungskosten betrifft es den Zehentherrn 1 fl. 30 kr., den Nutznießer 
30 kr. und die Frohnen der Gemeinde 12 kr. 
MM####### 
  
Gedruckt bel G. Hasselhrink.
	        
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