Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Auégegeben Stuttgart Samstag den 31. August 180. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, zurhen. einstweilige Sicherstellung der Wirthschafto-Abgaben, 
der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirtkbschafts- 
bgaben, der Accise-Gefälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage. — Bekanntmachung, betreffend die Er- 
richtung einer Posiexpedition in Altenstaig, Oberamts Nagold. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts-Abgaben, der Accise-Gefälle, 
der Sporteln und der Hundeauflage. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung, daß das Gesetz vom 9. Juli 1850 in Betreff der Forterhebung der 
Steuern (Reg. Blatt S. 249) die einstweilige Forterhebung der in dem ordentlichen Etat 
auf 1843 verwilligten Steuern und Abgaben nur für die zwei ersten Monate des laufenden 
Etatsjahrs anordnet; ferner in Erwägung, daß die nach Unserer Verordnung vom 2. Juli 
d. J., in Betreff der Auflösung der Landes-Versammlung (Reg. Blatt S. 247) einzuberu- 
fende auherordentliche Landes-Versammlung wegen unabweislichen Rücksichten erst im Laufe 
des kommenden Monats Oktober zusammentreten wird und somit eine ständische Verabschie- 
dung über weitere Verlängerung des Zeitraums für die einstweilige Forterhebung der Steuern
	        
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