Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

a27 
29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Montag den 30. September 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung von 
Abgeordneten zum Zweck der Vereinbarung über eine Revision der Verfassung. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Berechtigung der Condikoren zum 
Hanvel mit Taback und Ciggaren. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung von Abgeordneten zum Zweck 
der Vereinbarung über eine Revision der Verfassung. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf den Antrag Unseres Gesammt-Ministeriums baben Wir in Gemäsheit des 
Art. 26 des Gesetzes vom 1. Juli v. J. beschlossen, die zu dem Zwecke der Vereinbarung 
über eine Revision der Verfassung neugewählte außerordentliche Versammlung in Unsere 
Haupt= und Residenzstadt Stuttgart einzuberufen und die Eröffnung der Sitzungen auf 
Freitag den 4. Oktober d. J. 
anzuberaumen. 
Wir verfügen demnach, daß die Mitglieder dieser Versammlung am 3. Oktober d. J. 
sich dahier einfinden und dem ständischen Ausschuß davon Nachricht geben.
	        
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