Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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schließlich der etwaigen Besichtigung aller Thiere eines Ortes und der etwaigen Oeffnung der 
an der Seuche gefallenen Thiere, so wie des Taggelds bei Reisen, 
a) auf einen ganzen Tag 2fl. 
b) auf einen halben Tag 
..... 1 fl. 12 kr. 
3. a) für einen ausführlichen Seucheberict . — 36kr. 
b) für einen einfachen 
.. — 15 kr. 
B. Für andere Verrichtungen dieser a2berärge sinden die Bestimmungen der revidirten 
Medieinaltare vom 14. Oktober 1830, II. Abschnitt C. Anwendung. 
Stuttgart den 25. September 1850 
Ludwig.
	        
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