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Obligationen aber können nur gegen Quittung bei der Zehent-Ablösungskasse in Stuttgart
erhoben werden.
5 . 20.
Schuloverschreibungen auf den Namen kann der Gläubiger in Scheine auf den Inhaber
umwandeln lassen. Eine Rückverwandlung der letzteren in Obligationen auf den Namen ist
nicht gestattet.
Jene Umwandlung ist von den Besitzern der Scheine, unter Vorlegung derselben, schrift-
lich bei der Zehent-Ablösungskasse nachzusuchen.
6. 21.
Die Tilgung der Kapitalien geschieht auf die in Art. 5 und 6 des Gesetzes vom 14. April
1848 bezeichnete Weise (Zehentgesetz Art. 21, letzter Absatz).
Die Verlosung der Obligationen findet öffentlich Statt.
Es werden die einzulösenden Obligationen mit Angabe der Serie, Litera und Nummer
in öffentlichen Blättern bekannt gemacht und die betreffenden Kapitalsummen drei Monate
nach dieser Bekanntmachung, bei den Scheinen auf Inhaber gegen Zurückgabe derselben mit
den noch nicht verfallenen Coupons, bei den Scheinen auf Namen gegen deren Zurückgabe
mit einer Empfangs-Bescheinung durch die Ablösungskasse ausbezahlt.
Mit dem öffentlich verkündigten Rückzahlungs-Termin hört die Verzinsung der gekün-
digten Kapitalien auf.
. 22.
Die Obligationen für die abgelösten Kapitalien werden nebst den Coupons mit einem
die Ungültigkeit der Papiere ausdrückenden Stempel versehen und so bis zu der Zeit, wo#
ihre gänzliche Vernichtung Statt finden kann, aufbewahrt.
Rechtsstreitigkeiten.
5 . 23.
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten, welche in Beziehung auf die in der Verwaltung der
Zehent-Ablösungskasse stehenden Ablösungsschillinge und Zeitrenten, so wie über Ansprüche
an diese Kasse entstehen, wird die letztere durch die Verwaltungs-Commission vor den Ge-
richten vertreten.