Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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W4. 
Regierungs-- Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
* Ausgegeben Stuttgart Montag den 28. Januar 1850. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die vorläufige Festsetzung der Verhältnisse des Festungs- 
Gouvernements in Ulm zu den Cidvilbehörden. 
Verfügungen der Departemento. Bekanntmachung, betreffend Abänderungen in den Abstimmungsbe- 
zirken für die angeordnete neue Wahl von Abgeordneten. 
  
I. Unmittelbare Königliche Deekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die vorläufige Festsetzung der Verhältnisse des Festungs-Gouvernements in Ulm 
zu den Civilbehörden. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Da das Verhältniß des Festungs-Gouvernements in Ulm zu den bürgerlichen Behörden 
daselbst bis jetzt noch nicht durch die Centralgewalt definitiv festgesetzt worden ist, verordnen 
Wir vorläufig, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, auf den Grund der bestehenden 
Landesgesetze und des durch das Reichs-Kriegs-Ministerium provisorisch festgesetzten Festungs- 
Reglements, wie folgt: 
8. 1. 
Die Ausübung der Ortspolizei in Ulm kommt im Friedenszustande, unbeschadet der be- 
sonderen Jurisdiktions-Verhältnisse der Militärpersonen, den im Allgemeinen zuständigen 
Civilbehörden zu. Dem Festungs-Gouvernement gebührt jedoch das Recht der Mitwirkung
	        
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