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Zehent-Ablösungskasse. Verfügung in Betreff der Verwaltung derselben. 333.
Zehenten. Haupt-Instruktion zu Vollziehung der Gesetze vom 17. Juni 1849, betreffend die Ab-
lösung des Zehenten, und vom 27. Juni 1849, betreffend nachträgliche Bestimmungen zu
dem Zehent-Ablösungsgesetze. 753. Vorarbeiten für die Ablösung. 7. I§. 1—7. Fest-
setzung des Ablösungskapitals und der Lastenabfindung durch Privatübereinkunft. 77.
Ss. 8—11. Amtliche Festsetzung de5 Ablösungskapitals und der Lastenabsindung. 79.
88. 12 - 66. Abschlagözahlungen während der Dauer der Ablösungsverhandlungen. 105.
88. 57—60. Verfahren nach Festsetzung des Ablösungskapitals und der Lastenabfindung.
108. 858. 61 -66. Kosten des Ablösungsverfahrens und der Verwaltung der Ablösungs-
gelder. 115. 858. 607—68. Tilgung der Ablösungsschuld. 116. I#s#. 69—72. Formulare.
119 — 174. Anleitung zur Berechnung der Abfindungösumme für Bauverbindlichkeiten.
151—165. Instructien für das Verfahren bei den zu Bemessung der auf dem Zehenten
haftenden Baulasken nöthigen Schätzungen. 255. Allgemeine Bestimmungen. 256.
S#. 1—12. Besondere Vorschriften für die einzelnen Arten von Schätzungen. 263.
d#. 13—51. Schätzung der Dauer vorhandener Gebäude. 265. 8§8#. 13—33. Kirche.
265. &. 15—26. Pfarr-, Schul= und Meßner-Häuser und Friedhöfe. 268. 88. 27 —32.
Orgeln, Glocken, Uhren. 269. 9. 33. Schätung der Unterhaltungskosten vorhandener
Gebäude. 270. G. 54— 36. Schätzung der Kosten eines Neubaus. 271. 99. 37—49.
Besondere Bestimmungen für Kirchen. 274. 69. 38—43., für Pfarrhöfe, Kaplaneien und
Helferhäuser. 275. G. 44—47., für Schulhäuser, Lehrer= und Meßner-Wohnungen. 275.
& 48—49. Schätzung der Dauer der künftigen Gebäude. 275. J9. 50. Unterhaltungs-
kosten der künftigen Gebäude. 275. §J. 51. Schätzungsprotokoll. 276. Bekanntmachung,
betreffend die Ausfolge von Gefäll= und Zehent-Ablösungskapitalien und Zinsen an Be-
vollmächtigte der Betheiligten. 354.
Zeitschriften. Bekanntmachung, die Behandlung und Spedition der Zeitschriften betreffend. 42.
Zollwesen. Verfügung, betreffend den Eingangszoll von ausländischem Zucker und die Steuer
Zucker.
vom Rübenzucker im Zollverein. 254. Bekannimachung, betr. die Aufhebung des Neben-
zollamts Ludwigsburg. 376.
Verfügung, betreffend den Eingangszoll von ausländischem JZucker und die Steuer vom
Rübenzucker im Jollverein. 254.
Am Ende der Nummern 25, S. 295, 32, S. 350 und 36, S. 364, sind Berichtigungen
und Druckfehler angezeigt.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.