Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

309 
28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
ausgegeben Stuttgart Montag den 22. August 1853. 
. Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend das Verfahren der Unterpfandsbehörden im 
Fall des Austritts von Eigenthümern verpfändeter Gebäude aus der Landes-Brandversicherungsanstalt. — 
Verfügung, betreffend die für die K. öffentliche Bibliothek abzugebenden Eremplare der im Lande gedruckten 
Schristen. — Verfügung, betresfend die Eröffnung weiterer Uebergangsstraßen für Wein, Obstmost, Brannt- 
wein, Bier und Malz. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend das Verfahren der Unterpfandsbehörden im !• des Auotritts von Eigen- 
thümern verpfändeter Gebäude aus der Landes-B 
Landr N# 8 J 
Da nach Art. 1, Ziff II. 3. des Gesetzes vom 14. März 1853 den Eigenthümern 
von besonders feuergefährlichen Gebäuden der Austritt aus der allgemeinen Brandver- 
sicherungsanstalt gestattet ist, in Folge eines solchen Austrittes aber dritte Personen, welchen
	        
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