Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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V.

Verein  für  vaterländische  Naturkunde  in  Stuttgart.  Verleihung  der  rechtlichen  Persönlichkeit
  an  denselben.  280.

Verkehrs-Anstalten.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Errichtung  einer  Centralbehörde  für  die
Verkehrs-Anstalten  in  Württemberg  als  IV.  Abtheilung  der  unter  dem  Finanz-Ministerium
stehenden  Oberfinanzkammer.  183.

Verpflegung.  Verfügung,  betreffend  die  Behandlung  und  Verpflegung  der  außberhalb  der  Garnison
  erkrankten,  zum  Dienststande  zählenden  Unteroffiziere  und  Soldaten.  2.
Verurtheilte.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Begnadigungs-Gesuche  der  durch  schwurgerichtliche

Erkenntnisse  Verurtheilten.  21.  Verfügung  in  Betreff  des  Vollzugs  der  Kreisgefängnißstrase
  an  den  zu  zeitlicher  Entziehung  der  bürgerlichen  Ehren=  und  Dienstrechte  Verurtheilten.
  48.
3.

Zehent-Ablösungen,  s.  Ablösungswesen.

Zeitschriften.  Verfügung,  betreffend  die  von  der  K.  Postanstalt  für  die  Spedition  der  Zeitschriften
  zu  erhebenden  Gebühren.  330.  Besiimmungen  in  Betreff  der  Zeilungen  im  Postvereins,Vertrag.
  241.  98.38—50;  in  der  Transport-Ordnung.  2253.  S.  16.

Zimmerleute.  Erlangung  des  Meisterrechts  bei  diesem  Gewerbe.  77.  S.  66—70.

Zollverein.  K.  Verordnung,  betreffend  einen  Zusatzvertrag  zu  dem  zwischen  dem  Zollverein  und
dem  Königreiche  Sardinien  abgeschlossenen  Handels=  und  Schifffahrts-Vertrag.  295.  Verfügung,
  betreffend  die  Bekanntmachung  des  revidirten  Tarifs  zu  dem  Handelsvertrag
zwischen  dem  Zollverein  und  der  Ottomanischen  Pforte.  305.

Zollwesen.  Verfügung,  betreffend  die  Aenderungen  im  Zolltarif.  160.  K.  Verordnung,  betrefsend
  die  Abänderung  des  Vereins-Zolltariss.  187.  Verfügung,  betreffend  die  der  Schweiz
zugestandenen  Zollbegünstigungen.  1964.  Verfügung,  betreffend  den  Vollzug  des  Vereins-Zolltarifs.
  241.

Zunftwesen.  Bestimmungen  der  revidirten  Instruktion  zu  Vollziehung  der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung
  vom  5.  August  18356,  in  Beziehung  auf  zünftige  Gewerbe.  79.  I#.  9—94;  in
Beziehung  auf  unzünftige  Gewerbe.  87.  I#,  92—118.

Zusammenrottungen.  Auszeichnung  der  bei  Aufruhr  und  Zusammenrottungen  der  bewaffneten
  Macht  zur  Seite  stehenden  Civilkommissäre.  17.

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In  den  Nummern  9,  S.  126,  und  12,  S.  458,  sind  Berichtigungen  und  Druckfehler
angezeigt.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.