Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1851. (28)

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2. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 3. Februar 18. 
Inhalt. — — 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung in Betreff der Einführung von Pfarrgemeinderäthen in der 
evangelischen Landeskirche. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung 
in Betreff der Einführung von Parrgemeinderäthen in der evangelischen Landeskirche. 
Wilhemim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um dem in der evangelischen Landeskirche hervorgetretenen Bedürfnisse der Aufstellung 
besonderer Organc für die Leitung des kirchlichen Gemiendelebens einstweilen in so weit, 
als der dermalige Stand der Staatsgesetzgebung es gestattet, Genüge zu leisten, und damit 
zugleich eine Grundlage für weitere Verbesserungen in der Verfassung vieser Kirche herzu- 
stellen, verordnen und verfügen Wir, auf den Antrag der evangelischen Synode und nach 
Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, unter dem Vorbehalt der nach Beseitigung der 
jetzigen Hindernisse zu treffenden definitiven Bestimmungen, wie folgt:
	        
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