Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Von diesem Tage an treten daher sämmtliche Postämter des Landes, deren Verkehr mit 
der Centralpostbehörde bisher großentheils durch die Oberpostämter vermittelt wurde, In unmit- 
telbare Geschäftsverbindung mit der Postcommission, und hören somit auch die Bezirke der 
Oberpostämter auf, an deren Stelle in den genannten Städten Postämter errichtet werden. 
Für die unmittelbare Beaufsichtigung des gesammten Dienstes der Postämter werden bei 
der Postcommisston zwei Postinspektoren mit dem Rang in der achten Stufe angestellt. 
Stuttgart den 5. Mai 1852. 
Knapp. 
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Am 8. Mai d. J. ist die 10te Lieferung des zweiten Ergänzungshandes zum Regierungsblatt 
ausgegeben worden. 
  
Gedruckt dei G. Hasselbrink.
	        
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