Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

125 
W 14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. Juni 1852. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Gesetz, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 25. Mai 1830 über die polizeilichen 
Beschränkungen der Versicherung des beweglichen Vermögens. (Mit einer Instruktion.) 
Verfügungen der Departemento. Verfügung, Behuso des Vollzugs des Art. 26 des Gesetzes vom 19. Mal 
1852, betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 25. Mai 1830 über die polizeilichen Beschränkungen der 
Versicherung des beweglichen Vermögens gegen Feuerogefahr. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese z, 
betreffend Abänderungen des Gesetzes vom 25. Mai 1830 über die polizeilichen Beschränkungen der 
Versicherung des beweglichen Vermögens. 
Wilhelim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um den Gefahren vorzubeugen, welchen das Publikum sowohl als die allgemeine Brand- 
versicherungs -Anstalt für Gebäude bii der Versicherung des beweglichen Vermögens gegen 
Feuersgefahr ausgesetzt ist, haben Wir Uns bewogen gefunden, das Gesetz vom 25. Mai 
1830 auf den Grund der indessen gemachten Erfahrungen einer Prüfung zu unterwerfen 
und verordnen und verfügen Wir daher, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und 
unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.