Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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8. 20. 
Die Hauptagenten und Verwaltungs-Ausschüfse der zugelassenen Feuerverficherungs- 
Gesellschaften haben dem Regierungs-Commissär im Monat Februar jeden Jahres ein sum- 
marisches Verzeichniß der Ergebnisse ihrer im Laufe des letzten Gesellschaft-Rechnungsjahrs 
im Königreiche gemachten Geschäfte in folgender tabellarischer Uebersicht mitzutheilen. 
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 
Geldbetrag Geldbetrag Geldbetrag Geldbetrag 
sämmtllcer im „königreice der der der 
Versicherungen der Gesellschaft neuen Verficherungen sabgegangenen Versicherungen] Brand-Entschädigungen 
nach dem . · 
vorangegangenen Rechnungs- im Lause » im Laufe im Laufe 
Abschluß vom ...... des letzten Rechnungsjahrs.ves letzten Rechnungsjahrs. dec letzten Rechnungsjabrs. 
  
  
  
Der Roubrik 4 ist ein Verzeichniß der Entschävigungs-Posten nach einzelnen Gemeinden unter sum- 
martscher Angabe der in denselben ausbezahlten Vergütungen beizufügen. 
5. 21. 
Dem Regierungs-Commissär haben die Hauptagenten und Verwaltungs-Ausschüsse, so 
oft er es verlangt, ihre Bücher und die zum Belege derselben dienenden Urkunden zur Ein- 
sicht vorzulegen, so wie über alle ihre Verwaltung betreffenden Handlungen Aufschluß zu 
geben. 
Von den Verpflichtungen der Bezirksagenten. 
. 22. 
Es ist keinem Bezirksagenten gestattet, außerhalb des in der Bestätigungs-Urkunde 
ausgedrückten Bezirkes Versicherungs-Anträge anzunehmen. 
g. 23. 
Die Bezirksagenten sind verpflichtet, über ihre Versicherungs-Geschäfte vollftändige, 
ordentlich eingerichtete Bücher zu führen und solche auf Verlangen den betreffenden Ober- 
ämtern oder deren Beauftragten jederzeit vorzulegen. 
Aus den Büchern muß Folgendes zu ersehen seyn: 
a) die Nummer der Versicherungs-Verträge in fortlaufender Reihenfolge; 
b) der Name, Stand und Wohnort des Versicherten; 
e) der Gegenstand der Versicherung;
	        
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