d) der Versicherungs-Betrag;
ee) der Tag, mit welchem die Verficherung anfängt;
f) der Tag, mit welchem dieselbe aufhört;
8) die über denselben Gegenstand etwa schon bei einer andern Gesellschaft bestehenden
Versicherungen und veren Betrag;
h) die Nummer, das Datum und die Summen des gemeinderäthlichen Erkenntnisses;
i) Bemerkungen über vie etwaigen Verlängerungen desselben.
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Am 1. Januar, April, Juli und Oktober haben die Bezirksagenten den betreffenden
Oberämtern ein Verzeichniß der von ihnen während des abgelaufenen Vierteljahrs im betref-
fenden Oberamts-Bezirk abgeschlossenen oder erneuerten Verficherungs-Verträge ortsweise
zusammengestellt in nachstehender tabellarischer Form einzureichen:
2.
3.
4. 5. 6. 7. ". 9.
- Anzeige,
Nummer Wohnort Name, Stand Der Versicherung ob der Nr. der
d Gegenstand gemeinde-
eer des des Gegenstand schon ander- räthlichen
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velnpr Versicherten. Verfscherlen. pemeinn Berag. Aufano. #nbt. wilesochver. schelnigung.
Bezeichnung. lichert sel.
8. 24.
Wenn der Hauptagent einer von der Regierung anerkannten Verficherungs-Anstalt ab-
gebt, so haben bis zu vorschriftmäßiger Wiederbesetzung seiner Stelle die Bezirksagenten
dieser Anstalt ihre Verrichtungen auf die von dem Abgegangenen bereits abgeschlossenen
Versicherungs-Verträge zu beschränken, und selbst auf diese keine neuen Vorauszahlungen
mehr anzunehmen, vielmehr in ihren Verzeichnissen bei jedem Versicherten die Zeit anzu-
merken, auf welche die Vorauszahlung der Einlagen bereits erfolgt seyn sollte.
g. 25.
(Zu Art. 18.)
Die Vorlegung der Akten über die Brandschadens-Ermittlung 2c. an das Oberamt
liegt demjenigen Bezirksagenten ob, der die Schadensaufnahme und Ausbezahlung besorgt.