Fulltext access denied for pi jahrbuch_preuss_forst_jagd_gesetz_verwaltung_27_1895 and pageNo 64
Kap.
Tit.
Ausgabe.
Betrag
für 1. April
1895/96.
Mark.
G.)
2a.
Uebertrag
(Zu Tit. 7 und 8. Die am Jahresschlusse verbleibenden
Bestände können zur Verwendung in die
folgenden Jahre übertragen werden.
Summa Kap. 7 und 8
Summa Kap. 3
Allgemeine Ausgaben.
Real= und Kommunallasten und Kosten der örtlichen Kommunal=
und Polizeiverwaltung in fiskalischen Guts= und
Amtsbezirrent
Ablösungsrenten und zeitweise Vergütungen an Stelle von
Naturalabgahdgen
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeiter,
Ausgaben auf Grund der Unfallversicherungsgesetze, sowie
Ascendentenrenten, Heilungskosten und Sterbegelder auf
Grund des Unfallfürsorgegesetzes, Ausgaben auf Grund
des Gesetzes über die Invaliditäts= und Altersversicherung
Zu Unterstützungen für ausgeschiedene Beamte, sowie zu
Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen
von Beameen
(Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände
können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen
werden.)
Kosten der dem Forstfiskus auf Grund rechtlicher Verpflichtung
obliegenden Armenpflege mit Einschluß von
rund 25500 Mark, welche im Durchschnitt alljährlich als
Beiträge der Forstverwaltung zur Forstarbeiter-Unterstützungskasse
zu Clausthal im Regierungsbezirke Hildesheim
gezahlt werden.
Zu Unterstützungen aus sonstiger Veranlassung, einschließlich
zu einmaligen Unterstützungen für Personen, welche,
ohne die Eigenschaft von Beamten zu haben, im Dienste
der Forstverwaltung beschäftigt werden oder beschäftigt
gewesen sind, sowie für Hinterbliebene solcher Personen
(Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände
können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen
werden.)
Zum Ankauf von Grundstücken zu den Forsten
(Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände
Seite
71 910
— — — ——
71910
205 030
690 000
595 000
381 000
180 000
86 000
18 500
1 050 000
3 000 500