Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Kap. Tit. Ausgabe. Betrag für 1. April 1895/96. Mark. G.) 2a. Uebertrag (Zu Tit. 7 und 8. Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden. Summa Kap. 7 und 8 Summa Kap. 3 Allgemeine Ausgaben. Real= und Kommunallasten und Kosten der örtlichen Kommunal= und Polizeiverwaltung in fiskalischen Guts= und Amtsbezirrent Ablösungsrenten und zeitweise Vergütungen an Stelle von Naturalabgahdgen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeiter, Ausgaben auf Grund der Unfallversicherungsgesetze, sowie Ascendentenrenten, Heilungskosten und Sterbegelder auf Grund des Unfallfürsorgegesetzes, Ausgaben auf Grund des Gesetzes über die Invaliditäts= und Altersversicherung Zu Unterstützungen für ausgeschiedene Beamte, sowie zu Pensionen und Unterstützungen für Wittwen und Waisen von Beameen (Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden.) Kosten der dem Forstfiskus auf Grund rechtlicher Verpflichtung obliegenden Armenpflege mit Einschluß von rund 25500 Mark, welche im Durchschnitt alljährlich als Beiträge der Forstverwaltung zur Forstarbeiter-Unterstützungskasse zu Clausthal im Regierungsbezirke Hildesheim gezahlt werden. Zu Unterstützungen aus sonstiger Veranlassung, einschließlich zu einmaligen Unterstützungen für Personen, welche, ohne die Eigenschaft von Beamten zu haben, im Dienste der Forstverwaltung beschäftigt werden oder beschäftigt gewesen sind, sowie für Hinterbliebene solcher Personen (Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung in die folgenden Jahre übertragen werden.) Zum Ankauf von Grundstücken zu den Forsten (Die am Jahresschlusse verbleibenden Bestände Seite 71 910 — — — —— 71910 205 030 690 000 595 000 381 000 180 000 86 000 18 500 1 050 000 3 000 500