13
schaftlich zu beschäftigen, und namentlich in dieser Beziehung für den Curs in der Kriegs-
schule vorzuberelten. 6
8. 14.
Dauer des Cursus.
Der Curs dieser Schulen beginnt in der Mitte Oktobers und dauert bis Ende Juni's.
8. 15.
Normal-Lehrplan.
Dem Unterrichte in denselben wird der in der Beilage A. enthaltene Normal-Lehrplan
zu Grunde gelegt.
16.
Leitung und Verwaltung.
Mit der speciellen Studienleitung wie mit der Verwaltung dieser Vorbereitungsschulen
wird in jeder Garnison ein Offzier der Linie (zum mindesten Hauptmann) betraut, der, so
lange er diese Funktion bekleidet, anderweitig im Dienste erleichtert wird und nach Umstän=
den einen oder mehrere Offiziere der Garnison zu seiner Unterstützung erhält.
S. 17.
Zeit der Concursprüfung für die Kriegsschul-Candidaten.
Nach Beendigung des Cursus in den Vorbereitungsschulen findet in der ersten Hälfte
des Monats Juli eine Concursprüfung für sämmtliche Kriegsschul-Candidaten statt.
18.
Zulassung Ausgehobener zur Concursprüfung.
Zu dieser Prüfung können auch solche Ausgehobene zugelassen werden, welche die Offi-
zierszöglingsprüfung nicht gemacht, auch den Cursus der Vorbereitungsschulen nicht durch-
laufen haben, sei es, daß sie der Aushebungs-Altersklasse des laufenden oder derjenigen des
vorhergehenden Jahres angehören, wofern sie nur das 23ste Jahr noch nicht überschritten
haben.
. 19.
Location nach der Concursprüfung.
Die Location in Folge dieser Prüfung, zusammengenommen mit den Zeugnissen der
Commandobehörden über die dienstliche Befähigung und fittliche Aufführung der Offiziers-
zöglinge während ihrer Dienstzeit, entscheidet über ihre Zulassung in die Kriegsschule, unter
der §. 24 ausgesprochenen Voraussetzung, daß die Zahl 18 nicht überschritten werde.