Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

235 
Gesetz, und bezüglich der Dienstwohnungen das Gesetz vom 16. Juli 1840 (Reg. Blatt S. 332) 
besondere Vorschriften enthält, nach örtlichen Preisen bestimmt. 
Der Wohnungsgenuß der Oberamtsgerichts-Aktuare, Oberamts-Aktuare, Cameralamts- 
Buchhalter, Forstamts-Assistenten, Regiments= dc. Adjutanten (Gesetz vom 16. Juli 1849, 
Art. 2, Schlußsatz) ist mit 25 fl. in Berechnung zu nehmen. 
Für die Naturalien sind folgende Preise anzusetzen: 
Kernen. DO fl. 36 kr. für 1 Scheffel. 
Waizen, Erbsen, Linsen, Welschkorn 8ffl. — do. 
Mühlfrucht.. 77ffl. 12 kr. do. 
Roggen, Ackerbohnen.. 6 fl. 24kr. do. 
Gerste, gemischtes son . . fl. 36kr. do. 
Wicken 4Kf fl. 48 kr. do. 
Dinkel. .. . . 4fl. — do. 
Einkorn und Ehmerr 3 ff.. 12 ke do. 
Haber 2fl. 40 kr. do. 
1 Wanne Heu. 8i fl. 48 kr. 
1 Fuder Stroh.. Ssfl. — 
1 Eimer Wein.. . . . . 2WMffl. — 
Von dem Werth der Naturalien dürfen die etwa damit verbundenen Bezugskosten in 
Abzug gebracht werden. 
Deggleichen bleibt bei den in Art. 1, III. a. bezeichneten Steuerpflichtigen außer Berech- 
nung: der mit Versehung des Dienstes oder Erfüllung des Berufs unmittelbar verbundene 
Aufwand oder die dafür gewährte Entschädigung, wie namentlich der Kanzleiaufwand aller 
Art, die Auslagen beziehungsweise Entschädigungen für Gehülfen, für die amtliche Bedienung, 
die Diäten und Reisekosten für Amts= und Berufsreisen, die in Naturalien oder Geld ge- 
reichten Perdsrationen, wofern die Dienstpferde wirklich gehalten werden; ferner bei Aerzten 
der Aufwand für Cquipage, die des Berufs halber gehalten wird, für Instrumente u. s. w., 
bei Künstlern die Kosten für Materialanschaffung, bei Literaten der unumgängliche Aufwand 
für wissenschaftliche Bedürfnisse aller Art.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.