Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 29. September 1852. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetßz, betreffend die Liegenschafts-Accise. — Gesetz, beteesend eine Aenderung in Er- 
hebung der Malzsteuer. — Finanz-Gesetz für die drei Jahre 1. Juli 1852—185 
Verfügungen der Departemenks. Veysüung, betreffend die Umlage der * Gesäll-, Gebände= 
und Gewerbesteuer auf das Etatsjahr 1852 — 1853. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Gese 6, 
betreffend die Liegenschafts-Accise. 
ilheilm, 
von Gottes Gnaden-König von Württemberg. 
In Beziehung auf die Llegenschafts-Accise verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung 
Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Aceise von allen dem gerichtlichen Erkenntnisse unterliegenden Verträgen über lie- 
gende Güter, Gebäude, Grundgefälle, ewige Renten und Realgerechtigkeiten wird auf ein 
Procent des Kaufpreises, oder des Werthes der denselben vertretenden Gegenleistung festgesetzt.
	        
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