Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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8. 39. 
Uniformirung und Bewaffnung der Kriegsschüler. 
Die Kriegeschüler bringen die vollständige Uniform von ihren betreffenden Abtheilungen mit. 
Die Armatur wird denselben aus dem Vorrath der Kriegsschule, und, soweit dieser 
nicht zureicht, von dem Arsenal abgegeben. 
Zur Auszeichnung erhalten sie anstatt der rothen, gelbe Achselklappen, auf welchen die 
Nummer der Classe in römischen Ziffern angebracht ist. 
Als Abzeichen der Zöglinge der reitenden Waffen dient ein gelbes Unterfutter an den 
Panzer-Epauletten. 
Die Mäntel der Kriegsschüler erhalten gleichfalls gelbe Achselklappen. 
8. 40. 
Auszeichnung besonders würdiger Kriegsschüler. 
Die drei Kriegsschüler erster Classe, welche in der Location nach den Kenntnissen in 
ihrer Classe die ersten sind, erhalten als besondere Auszeichnung auf den Achselklappen einen 
in Silber gestickten Lorbeerkranz, dagegen die drei ersten in der Location nach der Auffüh- 
rung eine in Silber gestickte Krone. Solche Kriegsschüler, bei welchen die genannten Lo- 
cationen in beiden Beziehungen zusammenfallen, erhalten die Krone mit dem Lorbeerkranz. 
8. 41. 
Bezüge der Kriegsschüler. 
Mit Ausnahme der Ausländer beziehen die Kriegsschüler neben freiem Unterrichte, Woh- 
nung, Heitzung, Beleuchtung, eine jährliche Präbende von 150 fl., wogegen der Bezug ihrer 
Emolumente von den Regimentern, denen fie angehören, aufhört. 
5 . 42. 
Monatliche Zulagen derselben. 
Zur Bestreitung der übrigen Unterhaltungskosten ist die monatliche Zulage von 12ss. 
bestimmt, zu welcher sich Jeder beim Eintritt als Offizierszögling zweiter Classe in ein Re- 
giment, beziehungsweise als Kriegsschüler, für die ganze Dauer seines Bildungs-Cursus ver- 
bindlich machen muß. 
Stuttgart den 30. Januar 1852. 
v. Miller.
	        
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