Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

257 
) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betragen 405.215 fl. 8 kr. 
Zur Umlage der Summe von 325,000 fl. kommen daher auf 100 fl. 
Katasteranschllg . 420 fl. 12 kr. 140 hlr. 
Nachdem hienach die Jahressteuer pro 1852—53 unter die Oberamtsbezirke auf die 
aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist; so werden die K. Oberämter ange- 
wiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Orte w. unter Zugrund- 
legung des Landes-Catasters vorzunehmen, und dafür zu sorgen, daß die Unteraustheilung 
auf die Steuerpflichtigen nach den verschiedenen Catasterzweigen, je abgesondert auf das 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Cataster vollzogen werde. 
In Beziehung auf die instruktionsgemäße Fortführung der Gebaude= und Gewerbesteuer- 
rollen, die rechtzeitige Vornahme des Steuersatzes, die richtige Fortführung der Oberamts- 
Uebersichten, übereinstimmend mit den Kanzlei-Eremplaren, so wie die Benütungsart des 
Steuerkatasters zu der Umlage der Amts-Körperschafts-Anlagen, endlich Hinsichtlich der recht- 
zeitigen Unteraustheilung, der sorgfältigen Ueberwachung des Einzugs und der Ablieferung der 
Steuern, werden die K. Oberämter auf die ihnen hierüber schon früher ertheilten Weisun= 
gen, insbesondere in der Verfügung des Steuer-Collegiums vom 30. Juni 1848 (Reg. Blatt 
S. 301) verwiesen. 
Stuttgart den 21. September 1852. 
Hefele. 
Genehmigt von dem Finanz-Ministerium den 21. September 1852. 
Knapp.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.