Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Abgabe der für die öffentliche Bibliothek bestimmten Eremplare von 
Tagblättern. 
In Folge der Wahrnehmung, daß durch die Uebersendung der der K. öffentlichen Biblio-- 
thek gesetzlich gebührenden Freieremplare von Tagblättern an die Krelsreglerungen das In- 
teresse der Bibliothek nicht genügend gewahrt itt, wird unter Abänderung des letzten Satzes 
der Ministerial-Verfügung vom 20. Februar 1850 bestimmt, daß vom 1. November d. J. 
an die an die K. öffentliche Bibliothek abzugebenden Freieremplare wieder den Oberämtern 
einzuhändigen und von diesen der Bibliothek am Schlusse des Jahres, künftig aber je halb- 
jährlich einzusenden find. 
Stuttgart den 6. October 1852. Linden. 
8) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsstraßen für Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz 
und die zu Erhebung der Uebergangssteuern von Branntwein, Bier und Malz zuständigen 
Steuerämter. 
Nachträglich zu der Verfügung vom 20. September d. J. (Reg. Blatt S. 263 ff.) 
(Staatsanzeiger Nro. 227) werden als Uebergangsstraßen für die genannten Gegenstände 
weiter diejenlgen Straßen bezeichnet, welche über die Grenzorte 
Nassau und Schwarzenbronn, Cameralbezirks Creglingen, Oberamts 
Mergentheim CJarxtkreis) 
führen. 
Zugleich werden die Ortssteuerbeamten (Acciser) in diesen Orten zur Erhebung der 
Uebergangssteuern, so wie zu der in §. 2 jener Verfügung bemerkten Controle hinsichtlich 
der Steuer-Räckvergütungen für zuständig erklärt. 
Stuttgart den 7. October 1852. Knapp. 
Am 25—27. September ist die Nummer 2 der Straferkenntnisse von 1852 ausgegeben worden. 
Gedruckt bei G. Hasselbrink. 
 
	        
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