Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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6. 17. 
Vorbereitungen. 
Hinfichtlich der Vorbereitungen für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der 88. 4 
und 5 dieser Verordnung. 
S. 18. 
Prüfungefächer. 
Die Prüfung in die Kriegsschule erstreckt sich über folgende Fächer: 
1) Mathematik. 
a) Arithmetik. 
Die Elementarlehre bis zu den Reihen einschließlich der Combinationslehre und der unbe- 
stimmten Gleichungen, mit besonderer Rücksicht auf practische Anwendung. 
b) Geometrische Fächer. 
Lösung von Aufgaben aus der ebenen, sphärischen Trigonometrie und der Stereometrie. 
2) Deutsche Sprache. 
Fertigkeit im Aufsatze und im mündlichen Vortrag. 
3) Französische Sprache. 
Die Sprachlehre in ihrem ganzen Umfange. 
Fertigkeit im Uebersetzen aus dem Französischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins 
Franzöfische. 
Einige Fertigkeit im Sprechen. 
4) Geschichte. 
Kenntniß der allgemeinen Geschichte von der Reformatlon bis zum Jahr 1815, mit beson- 
derer Berücksichtigung der Kriege, an denen sich Deutschland betheiligte. 
5) Geographie. 
Specielle, natürliche und politische Geographie von Deutschland, Oestreich, Preußen, der 
Schweiz, Ober-Italien, Frankreich, Holland und Belgien, mit besonderer Rücksicht auf 
die militär-statistischen Verhältnisse dieser Länder. 
6) Topographie. 
a) Elemente der darstellenden Geometrie. 
b) Schule des topographischen Zeichnens bis einschließlich der Darstellung eines einfachen 
Berges durch Schraffirung. 
Einige Fertigkeit im Zeichnen der Situations-Gegenstände nach Vorlegblättern und 
im Schraffiren mit der Feder. 
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