Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

385 
N 29. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
· Ausgegeben Stuttgart Montag den 29. November 1852. 
Inhal k. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Berfügungen der Departements. Verfügung, betressend die Controle des Verkehrs mit Wein, Oböt- 
most, Branntwein, Bier und Malz und die Uebergangssteuer von Branntwein, Bier und Malg. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Controle des Verkehrs mit Wein, Obstmost, Branntwein, Bier und Malz 
und die Uebergangssteuer von Branntwein, Bier und Malz. 
Nachdem sich vurch die auf die Uebergangssteuer von Branntwein und auf die Steuer- 
Räckvergütung bezüglichen Bestimmungen des Branntweinsteuergesetzes vom 19. September 
1852 (Reg. Blatt S. 202 und 203) das Bedürfniß ergeben hat, die in verschiedenen Ver- 
fügungen zerstreuten Vorschriften in Betreff der Controle des Verkehrs mit Wein, Obstmost, 
Branntwein, Bier und Malz, so wie in Betreff der Uebergangssteuer von Branntwein, Bier 
und Malz, zu ergänzen und zusammenzustellen; so wird hiemit folgende, an die Stelle der
	        
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