außer dem gewöhnlichen Porto nur eine besondere Recommandationsgebühr von 6 Kreuzern
(2 Silbergroschen) ohne Rücksicht auf die Entfernung und das Gewicht voraus zu bezahlen.
Wenn der Absender die Beibringung einer Empfangsbescheinigung von dem Adressaten
(Retour-Recepisse) ausdrücklich verlangt, so steht der absendenden Postanstalt frei, dafür eine
weitere Gebühr bis zur Höhe von 6 Kreuzern oder 2 Sgr. zu erheben.
Die Recommandation von Kreuzband= und Mustersendungen ist gestattet. Für derglel-
chen recommandirte Sendungen wird nebst dem dafür festgesetzten Porto (Art. 22 und 23)
die Recommandationsgebühr wie für Briefe erhoben, und es finden auf dieselben auch im
Uebrigen alle für recommandirte Briese erlassenen Vorschriften Anwendung.
Art. 25.
Ersatzleistung.
Die Postanstalt, in deren Bereich ein recommandirter Brief ausgegeben worden ist, soll,
wenn derselbe verloren geht, gehalten seyn, dem Reclamanten, sobald der Verlust konstatirt
ist, eine Entschädigung von Einer Mark Silber zu bezahlen, vorbehältlich des Regresses an
diejenige Postoerwaltung, in deren Gebiet der Verlust erweislich stattgesunden hat. Das
Reclamationsrecht soll nach Ablauf von 6 Monaten, vom Tage der Aufgabe an, erloschen seyn.
Diese Bestimmung kommt in Anwendung für alle zwischen zwei Vereinsbezirken ge-
wechselten recommandirten Briefe, ohne Rücksicht auf die hinfichtlich der Ersatzlelstung in den
Bezirken der Aufgabe oder der Bestellung etwa bestehenden abwelchenden Vorschriften.
Ein Ersatzanspruch für nicht recommandirte Briefe findet gegenüber den Postver-
waltungen nicht statt.
Art. 26.
Bestellung durch Expressen.
Briefe aus den Vereinsstaaten, auf welche der Versender das schriftliche Verlangen ge-
setzt hat, daß sie durch einen Expressen zu bestellen sind, müssen von allen Postanstalten des
Vereinsgebietes sogleich nach der Ankunft den Adressaten besonders zugestellt werden.
Dergleichen Expreßbriefe müssen jederzeit recommandirt seyn.
Für jeden, am Orte der Abgabepostanstalt zu bestellenden Expreßbrief ist, wenn die Be-
stellung am Tage erfolgt, eine Bestellgebühr von 3 Sgr. oder 9 Kr., und wenn die Bestellung
zur Nachtzeit erfolgt, von 6 Sgr. oder 18 Kr. zu entrichten.
Für die außerhalb des Ortes der Abgabepostanstalt zu bestellenden Expreßbriefe find
außer dem dafür dem Boten zu zahlenden Lohn, ohne Unterschied, ob die Bestellung am