Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1853. (30)

438 
  
onl 
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
14-Thaler-Fuß 
(mit der Eintheilung 
de aler 
in 30 fel und 234stel), 
eim 
Eingang. Ausgang. 
gr. Sgr. 
ENNN K Gr.) Rehlr. S 
  
2 
  
Abfälle 
von Gerbereien das Leimleder; 
Thierflechsen, Abfälle und DTheile 
von rohen Häuten und Fellen, ab- 
genutzte alte Lederstücke, Hörner, 
Hornspitzen, Hornspäne, Klauen 
und Knochen, letztere mögen ganz 
oder zerkleinert shy 
Anmerk. Knochen, seewärts von der 
Rusfischen ble zur Mecklenburgtschen 
Grenze ausgehend, gollfrei. 
Baumwolle und Baumwol= 
lenwaaren: 
a) Rohe Baumwollel 
hp) Baumwollengarn, ungemischt od. 
gemischt mit Wolle oder Leinen: 
1) ungebleichtes ein= und zweidräh- 
tiges, und Wattern 
LVAMAI 
  
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tiges, ingleichen alles gezwirnte, 
gebleichte oder gefärbte Garn 
c) Baumwollene, desgleichen aus 
Baumwolle und Leinen, ohne Bei- 
mischung von Seide, Wolle und 
anderen Thierhaaren gefertigte 
Zeuge und Strumpfwaaren, Spi- 
ten (Tüll), Posamentier-, Knopf- 
macher-, Sticker= und Putzwaa- 
ren: auch dergleichen Zeug= und 
Strumpfwaaren mit Wolle ge- 
stickt oder brochirt; ferner Ge- 
spinnste und Tressenwaaren aus 
Metallfäden (Lahn) und Baum- 
wolle oder Baumwolle und Lei- 
  
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
1 Centner 
nach dem 
24½-Gulden-Fuß, 
eim 
Ausgang. 
fl. kr. 
b 
Eingang. 
fl. kr. 
4 
Für 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
  
frei 15 
(12/) 
frei 
(4) 
  
  
  
  
frei 5¼ 
frei 1½ 
  
  
  
  
  
  
*) Die unter den Silbergroschen stehenden Ziffern bezeichnen 24ftel des Thalers. 
  
— 18 in Fässern u. Kisten 
13 in Körben. 
7 in Ballen.
	        
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