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Beilage D.
Malz-Begleitschein.
(Für den Malz-Transport.)
Register des Aceisers Register des Accifer
an der Abfuhrstätte am Bestimmungs“
Seite 1. Cameralamts-Bezirk Creglingen. Nro. 2.
Nro. 4. Begleit-Schein
für den Malz-Transport.
Dem Bierbrauer Georg Nagel in Creglingen
wird hiemit bezeugt, daß derselbe
— :-·-fünf und zwanzig Sri. Malz in — Zustand),
angezeigt hat, welche er in —. 5 Säcken gefaßt an
den Bierbrauer Friederich Seitz in Niederstetten
versendet.
Dieser Begleitschein ist je mit dem Malz dem Fuhrmann zu übergeben, von ihm währerd
des Transports stets bei sich zu führen und am Bestimmungsort vor der Abfolge des Malzes
an den Empfänger dem Acciser im Wohnort des letzteren abzulegen.
Der Acciser im Wohnort des Empfängers hat sich der Uebereinstimmung der Malzsendung
mit den Einträgen im Begleitschein durch Besichtigung und nöthigenfalls durch urkundliches Nach
meß zu vergewissern, auch hierauf den richtigen Empfang des Malzes durch den im Begleitschein
bezeichneten Empfänger auf Gegenwärtigem anerkennen zu lassen, und hierauf diesen Begleit-
schein mit der erforderlichen Beurkundung versehen an den ausstellenden Beamten zurückzuste *
Creglingen, den 7. Februar 1856. T. Ortssteuerbeamter
Volk. „
Nachvem der unterzeichnete Acciser bei der Revision obige Ladung zu —:. 25 Simri
ungeschrotenes
geschwotenes— Malz in —:. 5. Säcken erfunden hat, so wurde solches dem genannten Em-
pfänger verabfolgt, welcher deren Empfang hienach bescheint hat.
Niederstetten, den 8. Februar 1856. T. Ortssteuerbeamter
Friederich.
Den Empfang des bezeichneten
Malzes bescheint
Niederstetten, den S. Febrmar 1856.
Friederich Seitz.
½%) Zusatz bei geschrotenem Malz: „welches gehörig zur Steuer vorgemerkt it,"
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