Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

12. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
usgegeben Stuttgart Donnerstag den 28. August 1856. 
Inhalt. « 
Königliche Dekrete. Koönigliche Verordnung, betreffend die Befähigung zu Anstellungen in dem De- 
partement des Kriegswesens. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Verhütung von Brandunglück bel dem 
Gebrauche von Reibzündhölzern. — Verfügung, betreffend die Ausstellung von Uebergangsscheinen 
durch das Cameralamt Wangen. 
. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Befähigung zu Anstellungen in dem Departement des Kriegswesens. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Erwägung, daß die für die Beamten in den Departements des Innern und der 
ar nzen vorgeschriebenen höheren Dienstprüfungen, welche bisher auch bei Anstellung der 
n aalungs-Beamurn im Kriegs-Departement maßgebend waren, nicht vollständig genügen, 
nüen Befäbigung dieser Militär-Verwaltungs-Beamten nachzuweisen, verordnen und ver- 
er Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, daß an die Stelle Unserer 
ordnung vom 8. März 1837 folgende Vorschriften treten: 
dina
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.