Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

15. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 3. Oktober 1856. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine 
erfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktien-Gesell- 
schaft. — Verfügung betreffend den Transport von Leichnamen. — Verfügung, betreffend die weitere 
Einstellung der Erbebung des Eingangszolles für Getreide und Hülsenfrüchte, Mehl daraus und andere 
Mühlenfabrikate. — Verfügung, in Betreff der Wasserzollabgaben auf der Enz und der Nagold. — 
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung einer Uebergangsstraße durch Thalhetm, Cameralamts Wurm- 
lingen, für den Getränke-Verkehr mit dem Großberzogthum Baden. 
—. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine 
II. Verfügungen der Departements. 
A. Des Departements des Innerrn. 
Des Ministeriums des Innern. 
à) Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung einer Aktien-Gesellschaft. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
10. d. M. der unter der Firma: „Kammgarnspinnerei Bietigheim“ errichteten Aktien-Ge- 
sellschaft, welche ihren Wohnsitz zu Bietigheim, Oberamts Besigheim, hat, die landesherr- 
iche Genehmigung auf den Grund der vorgelegten Statuten gnädigst ertheilt haben, so
	        
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