Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— Ausgegeben Stuttg art Montag den 29. December 1856. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfü Jungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arzneimittel. — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der thierärztlichen 
Arzneimitel. 
— 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Medicinal-Collegiums. 
à) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
Folge der neuestens vollzogenen periovischen Revislon der Arzneitaxe wird Folgen- 
verfügt: " 
1) Für die in der Beilage bezeichneten Arzneistoffe gelten bis zur nächstkünftigen Tare- 
Mbänderung die beigefügten Preisbestimmungen. « » 
5 Für alle andern Artikel gelten die Bestimmungen der Arzneitare vom 27. Oktober 1847. 
) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1857 in Wirksamkeit. 
Stuttgart den 18. December 1856. Geßler. 
Abrüc um 5 Fnge Für den Bedarf der Apotheker #d von gegenwärtigen Verfügungen mehr 
bei der E wöhnlich ##emacht worden und kann das Eremplar um den Preis von drei Kreuzern 
rbedition des Regierungsblatts abgelangt werden. 
des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.