Contents : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Über  das  administrative  Ersatzverfahren.  133

ihnen  die  Gewehrgriffe  zu  lehren,  dieselben  in  den  Reglements  zu  unterrichten,
  kurz  dieselben  zu  brauchbaren,  tüchtigen  Soldaten  heranzubilden,
ist  gewiss  keine  geringe  Arbeit.  Es  ist  daher  gewiss  nicht  zu  wundern,
wenn  der  aus  der  Mannschaftsschule  oder  vom  Exercierplatz  ermüdet
heimkehrende  Officier  sich  in  administrativen  Angelegenheiten  auf  andere
  Organe,  deren  berufsmäßige  Thätigkeit  in  der  Abwicklung  derselben
besteht,  verlässt.  Gerade  hierin  liegt  aber  oft  der  Grund  einer  Haftung
dem  Arar  gegenüber.

Um  nicht  von  dem  Gegenstande  unserer  Abhandlung  zu  weit  abzukommen,
  fassen  wir  das  Gesagte  dahin  zusammen,  dass  es  gewiss  eine
große  Anforderung  an  den  Officier  ist,  dessen  wichtigste  Aufgabe  die
eigene  kriegswissenschaftliche  Ausbildung  und  die  soldatische  Erziehung
der  Mannschaft  ist,  auch  die  complicierten  administrativen  Agenden  der
Armee  abzuwickeln.  Immer  schwebt  über  ein  mit  der  Verwaltung  betrautes
  Organ  das  Damokles-Schwert  eines  administrativen  Ersatzerkenntnisses.
  Wären  in  der  „nicht  uniformierten  Welt“  die  richtigen  Ansichten
über  die  vielverzweigten  Dienst-Obliegenheiten  des  Officiers  und  über
seine  verantwortliche  Stellung  verbreitet,  man  würde  gewiss  weniger
über  die  „viele  dienstfreie  Zeit“  zu  hören  bekommen.

Wir  sind  weit  entfernt,  gegen  die  bestehenden  administrativen  Vorschriften
  einen  Vorwurf  zu  erheben.  Wir  wollen  nur  hervorheben,  dass
die  Stellung  des  Officiers  eine  hervorragende  und  ehrenvolle,  zugleich
aber  eine  im  hohen  Grade  verantwortliche  ist.  Das  Heer  ist  eine  Vereinigung
  von  vielen  Tausenden  Personen,  und  diese  Vereinigung  bringt
nothwendigerweise  einen  complicierten  Verwaltungs-Apparat  mit  sich.
Wie  mit  jeder  Verwaltung,  so  ist  auch  mit  der  militärischen  unerlässlich
eine  Verantwortung  verbunden.  Die  Kosten  des  Heeres  sind  große.  Es
muss  daher  im  militärischen  Haushalt  Ordnung  herrschen.  Diese  aber
kann  nur  bestehen,  wenn  die  Verwaltungs-Organe,  durch  deren  Verschulden
  ein  Schaden  entsteht,  zum  Ersatze  desselben  verpflichtet
werden.

Eine  Enthebung  der  Officiere  von  der  Verantwortung  in  admmistrativen
  Angelegenheiten  könnte  nur  dann  eintreten,  wenn  die  administrativen
  Agenden  oder  doch  ein  großer  Theil  derselben  besonders  angestellten
  Beamten  übertragen  werden  würden.  Eine  solche  Reform  würde
allerdings  mit  nicht  unbedeutenden  Kosten  verbunden  sein  und  eine
wesentliche  Vergrößerung  des  Militär-Budgets  bedeuten.  Vielleicht  ließen
sich  aber  durch  die  Entlastung  des  Öfficiers  von  den  Verwaltungsgeschäften
  anderweitige  Ersparungen  erzielen.  Der  Officier  könnte  dann
noch  mehr  Zeit  der  Ausbildung  der  Mannschaft  widmen,  wodurch  eine
Abkürzung  der  Präsenzdienstzeit  ermöglicht  werden  könnte.

Ohne  uns  weiters  in  Reform-Gedanken  zu  ergehen,  wollen  wir  die