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nur 1600 Aktien im Gesammtbetrage von 800,000 Gulden ausgegeben und hieran
jetzt 20 Prozent einbezahlt wurden.
Stuttgart den 21. Februar 1857. Linden.
D) Des Finanz-Departementk.
Des Finanz-Ministeriums.
a) Bekanntmachung, betreffend den Anfang der Wirksamkeit des zwischen den Zollvereinsstaaten
der freien Hansestadt Bremen am 26. Januar d. J. abgeschlossenen Vertrags wegen Beförderur
der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse.
Unter Bezugnahme auf die Königl. Verordnung vom 16. August 1856 (Reg. V
S. 229), betreffend den zwischen den Zollvereinsstaaten und der freien Hansestadt Brei
am 26. Januar d. J. abgeschlossenen Vertrag wegen Beförderung der gegenseitigen 2
kehrsverhältnisse, und auf den Art. 18 dieses Vertrags wird hiedurch zur öffentlichen Kei
niß gebracht, daß der Anfangstermin für die Wirksamkeit des Vertrags und der demsel
beigefügten Uebereinkünfte auf den 1. Januar 1857 festgesetzt ist.
Die Eröffnung der im Art. 7 des Vertrags erwähnten Zollvereins-Niederlage
Bremen bleibt für jetzt ausgesetzt und wird über den Zeitpunkt ihrer Eröffnung eine #
tere Bekanntmachung vorbehalten.
Stuttgart den 11. Dezember 1856. Knapp.
b) Verfügung, betreffend die Ertrapost= und Estaffetten-Tare pro 1857—58.
Vermäöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 16. d. D
ist die Extrapost= und Estaffetten-Tare auch für den Zeitraum vom 1. März 1857
letzten Februar 1858 auf 42 kr. pro Pferd und Meile festgesetzt worden.
Stuttgart den 18. Februar 1857. Knapp.
Tc) Verfügung, betreffend die Erledigung von Uebergangsscheinen durch das Stadtacciseamt
Vaihingen.
Die Befugniß zu Erledigung von Uebergangsscheinen wird unter Beziehung
Ziffer 2 der Verfügung vom 11. April 1854 (Reg. Blatt S. 49) vom 1. März d.
an auch dem Stadtacciseamt Vaihingen an der Enz ertheilt.
Stuttgart den 25. Februar 1857. Knapp.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.