Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Die  unterm  12.  d.  M.  zu  Berlin  ausgegebene  Nummer  8  des  Reichsgesetzblattes  enthält:

1)  die  Verordnung,  betreffend  die  Cautionen  der  bei  der  Verwaltung  der  Reichs-Eisenbahnen  in
Elsaß-Lothringen  angestellten  Beamten.  Vom  27.  Februar  1872.

2)  die  Bekanntmachung  des  siebenten  Verzeichnisses  derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur
Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche  Qualifikation  zum  einjährig  freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.  Vom  3.  März  1872.

3)  die  Bekanntmachung,  betreffend  diejenigen  Gymnasien,  welche  hinsichtlich  ihrer  vom  Unterrichte
in  der  griechischen  Sprache  dispensirten  Schüler  zu  den  im  §.  154  Nro.  2  c.  der  Militär-Ersatz-Justruction
  vom  26.  März  1868  bezeichneten  Lehranstalten  gehören.  Vom  3.  März
1872.

4)  Ernennung  von  Consuln  und  Viceronsuln  des  Deutschen  Reichs.

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