Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

W1 
RegiernugsBlatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 7. Juli 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Nachbildung der Verzierungen und Werths- 
bezeichnungen von Geldzeichen. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Frankfurter Versicherungs- 
gesellschaft „Providentia.“" — Bekanntmachung, betreffend die Vergütungstaxen für Milltärquartler= 
Verpflegung. — Bekanntmachung, betreffend die Verlegung der Militärstrafanstalt und des milltärtschen 
Festungs= (Kreis-) Gefängnisses von Stuttgart nach Ulm. — Bekanntmachung, betreffend die Post- 
porto-Freiheit des Frauen-Comite für Militär-Verbandrequisiten in Stuttgart und der Zweigvereine 
desselben. — Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer 
für das Etatsjahr 1859—60. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Nachbildung der Verzierungen und Werthsbezeichnungen von Geldzeichen. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Im Hinblick auf Art. 5 der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 5. August 1836 
(Reg. Blatt S. 385) verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen- 
Rathes, wie folgt: 
8. 1. 
Die Nachbildung der charakteristischen Verzierungen sowie der Werthsbezeichnungen 
von Papiergeld, Banknoten und anderen Creditpapieren, welche im gewöhnlichen Verkehr
	        
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