Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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ç„ 14. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. October 1859. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Handels= und Schif- 
fahrts-Vertrags zwischen den Staaten des deutschen Zeollvereins einerselts und der Argentinischen 
Konföderatlon andererseits. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
belreffend die Bekanntmachung eines Handels= und Schifffahrts-Vertrags zwischen den Staaten 
des deutschen Zollvereins einerseus und der Argentinischen Konföderation andererseits. 
Wilhelm, 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 19. September 1857 zu Paran“ abgeschlossene Handels= und Schiff- 
fahrts-Vertrag zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins und der Argentinischen 
Konföderation die Genehmigung sämmtlicher betheiligten Regierungen erhalten hat, so ver- 
ordnen Wir hiedurch, daß verselbe zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht werde. 
Stuttgart den 30. August 1859. 
Wilhelm. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Hügel. 
Der Iinan, Ministr " 
napp. Auf Befehl des Königs, 
für den Chef des Geheimen-Cabinels: 
der Geheime Legations-Rath 
Gros.
	        
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