Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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7) Position 21. b. Anmerkung soll lauten: „Halbgare, so wie bereits gegerbte, noch 
nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaf-Felle werden gegen die 
allgemeine Eingangsabgabe eingelassen.“ 
8) Position 21. c. ist zu setzen: „andere grobe Gummifabrikate,“ anstatt: „andere 
nicht lackirte Gummifabrikate außer Verbindung mit anderen Materialien." 
9) Position 21. d. ist zu setzen: „von lackirtem Leder und Pergament, so wie Waaren 
von lackirtem, gefärbtem oder bedrucktem Gummi,“ anstatt: „von lackirtem Leder, 
lackirtem Gummi und Pergament.“ 
10) Position 25. b. 8. ist dahin zu fassen: „Hefe aller Art mit Ausnahme der Wein- 
befe.“ 
11) Position 25. g. in der letzten Spalte für Tara ist zu setzen: 
.16 in Fässern und Töpfen, so wie in Kübeln von hartem Holze. 
11 in Kübeln von weichem Holze." 
12) Position 25. h. ist zu setzen: „auch eingeschmolzenes und ungeschmolzenes Fett, 
mit Ausnahme von Talg,“ anstatt: „auch ungeschmolzenes Fett.“ 
13) Position 25. m. 8. sind in der letzten Spalte für Tara die Worte: „oder Säcken“ 
zu streichen. 
14) Position 26. soll lauten: 
  
beim beim 
Eingang. Ausgang.Eingang. Lieen 
S#sSe. —K 
  
  
Oel, in Fässern tingebend. 
a) Baumoͤl .. . . . 1Centner110 — — 2 20 — — 
Anmerk.: 1) Baum -, in Fassern ein- 
gehend, wenn bei der Abfertigung 
auf den Centner 1 Pfund Terpen- 
tinöl oder ein Achtelpfund Rosma- 
rinöl zugesetzt worden. . . . 1Centner frei — — frei — — 
b) anderes Oll 1 Centner—145 2 521 — 
Anmerk.: 2) Sogenannte Oelkuchen, 
als Rückstände bei dem Oelschlagen 
aus Lein, Rapps, Rübsaamen 
u. s. w., ingleichen Mehl aus sol- « 
chenKuchenundRückständen..lCentnek—1———-3-.3—— 
cis 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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