Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

N 20. 
Negierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 30. December 1859. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend das Bereithalten von Wasserkufen auf 
Kirchen und Thürmen. — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der Aczneimittel. 
(Mit einer Beilage.). — Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe der thlerärztlichen 
Arzneimittel. (Mit einer Beilage.) 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
1. Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend das Bereithalten von Wasserkufen auf Kirchen und Thürmen. 
Vermäöge höchster auf den Grund eines Gutachtens des Königlichen Geheimen-Raths 
ergangener Entschließung vom 30. November d. J. haben Seine Königliche Majestät 
gnädigst verfügt, daß die Vorschrift der Feuerlösch-Ordnung vom 20. Mai 1808, §. 30, 
wornach auf Kirchen und Thürmen während des Sommers stets eine mit eisernen Reifen
	        
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