Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1859. (36)

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3. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend das Bereithalten von Wasserkufen auf 
Kirchen und Thürmen. 231. 
19. Medicinal-Colllegium. a) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Taxe 
der Arzneimittel. 232. b) Bekanntmachung, fosrse einige Abänderungen der Tare der thier- 
ärztlichen Arzneimittel. 240. 
II. 
Alphabetisches Sachregister. 
A. 
Abschriftsgebühren. K. Verordnung in Betreff der Gebühren der Bezirksbeamten, Notare und 
Verwaltungs-Actuare für Abschriften. 65 
Accise-Aemter. Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenz-Acciseamts in Untergriesheim, 
Cameralamts Neuenstadt, 16; in Kleingartach, Cameralamts Güglingen, 44; in Erpfingen, 
Cameralamts Reutlingen, 63; in Emerfeld, Cameralamts Heiligkreuzthal, 75; in Friedingen, 
Cameralamts Heiligkreuzthal und in Wiesenstetten, Cameralams Gorb, 116; in Unterdigis- 
heim, Cameralamts Balingen, 199. 
Advocaten. K. Verordnung, betreffend die Taggelder der öffentlichen Rechtsanwälte. 41. Gemein- 
bescheid des Civilsenats des K. Obertribunals, betreffend die Gebühren-Ansätze der öffent- 
lichen Rechlsanwälte, 42; desgleichen betreffend die Zulassung ausländischer Advocaten zu 
mündlichen Verhandlungen in Civil-Prozeßsachen, welche auf Requisition auswärtiger Ge- 
reichte vorgenommen werden. 93. 
Arzneimittel. Verfügung, betreffend die Bereitung und Abgabe sogenannter homöopathischer Arz- 
neien. 52. Bekanntmachung, betreffend die Tare der homöopathischen Arzneimittel. 53. 
Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der Arzneimittel. 232. Bekannt- 
machung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel. 240. 
Ausfuhr-Verbote. K. Verordnung, betreffend ein Verbot der Ausfuhr von Pferden über die 
Zollvereinsgrenze, 45; von Schießpulver und von Schlachtvieh, 79. 92; von Haber, 91. 
Aufhebung dieser Verbote. 113. 
Auswärtige Angelegenheiten. K. Vererdming, betreffend die Bekanntmachung eines Han- 
dels= und Schifffahrts-Vertrags zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins einerseits 
und der Argentinischen Conföderation andererseits. 125.
	        
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